AGB
§ 1 Allgemeines – Anwendungsbereich 1. Alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen gemäß § 14 sowie mit Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen sind von den Geschäftsbedingungen betroffen.
2. Wenn ihre Geltung ausdrücklich zugestimmt wird, werden abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen nur Bestandteil des Vertrages, selbst wenn sie bekannt sind.
§ 2 Vertragsbestandteile
1. Leistungsbeschreibungen für Objekte, die die gesamte Flächenabdeckung umfassen, werden als Vertragsbestandteile betrachtet.
2. eine genaue Liste der Tätigkeiten.
§ 3 Leistungsart und Leistungsumfang
1. Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung, die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen fristgerecht, fachgerecht und leistungsgerecht zu erbringen. Wenn die Erfüllung nicht vertragsgemäß erfolgt, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine geeignete Nachbesserungsfrist geben. Die übrigen Bestimmungen des Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind anzuwenden, wenn die Nachbesserung nicht rechtzeitig oder erfüllungsgemäß durchgeführt wird.
2. Erforderliche Arbeitskräfte werden vom Auftragnehmer bereitgestellt. Dabei verpflichtet er sich, verlässliche Mitarbeiter zu engagieren. Das Gebäudereinigungsunternehmen und seine Aufsichtsmitarbeiter überwachen die Arbeitsabläufe.
3. Der Auftragnehmer stellt für die vertraglich festgelegten Arbeiten die notwendigen Geräte, Reinigungssubstanzen, zur Verfügung, auftraggeber stelt dem auftragnehmer wasser strom und reumlichkeiten zu verfühgung für die materialien und gerätschaften
4. Der Auftragnehmer haftet für Mitarbeiter-, Sach- und Arbeitsschäden, die er oder seine Mitarbeiter nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben (eventuelle Schlüsselverlust bzw. Schäden an Gegenständen), sofern er die vertraglichen Arbeiten abschließt. Es ist keine Haftung für auf Fahrlässigkeit zurückzuführende Schäden vorgesehen. Es ist nicht gestattet, dass eine Haftung über die nachgewiesene Haftpflichtversicherungssumme hinausgeht. Schäden werden dem Auftragnehmer sofort oder spätestens innerhalb von fünf werkTagen gemeldet, damit kein schuldiges Zögern nötig ist. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, gilt keine Haftung.
5. Die Angestellten des Auftragnehmers müssen dem Auftraggeber, dem Personal des Auftraggebers oder einer von ihm benannten Stelle unverzüglich die Gegenstände mitteilen, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten oder auf dem Grundstück gefunden werden.
6. Eine angemessene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung wird vom Auftragnehmer versichert.
§ 4 Es ist nur gegen eine gesonderte Bezahlung machbar, zusätzliche Leistungen wie Baugrobreinigungen und Sonderreinigungen zu erbringen, die nicht in das Arbeitsverzeichnis aufgenommen sind.
§ 5 Auftragserfüllung/Abnahme Wenn der Auftraggeber nicht im Vorfeld, spätestens nach fünf Kalendertagen begründete Einwendungen erhebt, gelten die Leistungen des Auftragnehmers als vertraglich erfüllt und abgenommen.
§ 6 Preis und Aufmaß
1. Die Preise werden gemäß dem Leistungsverzeichnis nach Fläche, Maß und Art ausgewiesen.
2. Die Flächenermittlungen basieren auf den vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks erlassenen Vergabe- und Abrechnungsrichtlinien. Es sei denn, innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss werden Beanstandungen schriftlich abgegeben, ist die Flächenaufstellung für beide Seiten rechtsverbindlich. Die Flächen müssen im Falle von Beanstandungen gemeinsam neu aufgenommen werden und die Änderungen werden bekannt gegeben. Sie sind ab Vertragsbeginn anwendbar.
3. Der Auftragnehmer muss mindestens eine Woche vor Inkrafttreten schriftlich über ständige oder vorübergehende Änderungen der Reinigungsfläche und der Reinigungintensität benachrichtigt werden. Dies bezieht sich auch auf Situationen zu, in denen die Ausführung der erforderlichen Leistung entweder unmöglich oder erheblich behindert ist.
4. Für beide Seiten sind die Areale und Preisaufstellungen ein Bestandteil des Vertrags und juristisch bindend.
5. Die Preise können vom Auftragnehmer angepasst werden, wenn sich die Sozialversicherungsbeiträge oder andere Kosten erhöhen. Die Preiserhöhung tritt in Kraft, wenn die Tariflohnerhöhungen wirksam werden.
§ 7 Dauer und Kündigung des Vertrages
Der vorliegende Vertrag tritt zum Zeitpunkt in Kraft, der auf der Vorderseite angegeben ist, und gilt für Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit. Kündigungsfristen von einem Monat bis zu 3 monaten gelten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach den üblichen Regeln des Werkvertrags bleibt die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund unverändert.
§ 8 Weitere Vorschriften
Die Vertragspartner haben sich verpflichtet, keine Arbeitskräfte direkt oder indirekt abzuwerben.
§ 9 Vertragsänderungen/Schriftform
Der Auftragnehmer kann den Vertrag innerhalb von vier Wochen kündigen, wenn es zu gesetzlichen Änderungen kommt, die das Vertragsverhältnis inhaltlich erheblich ändern. Vertragsmäßige Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftfort erfolgen.
§ 10 Zahlungsmodalitäten/Verzug
1. Rechnungen können innerhalb von 8 arbeitstagen nach Eingang ohne Abzug in Nettobetrag bezahlt werden. Skontoabzüge werden nur dann akzeptiert, wenn sie im Vertrag speziell vereinbart sind.
2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am letzten Tage des laufenden Monats fällig.
3. Die gesetzlichen Verzugszinsen werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berechnet, wenn das Zahlungsziel überschritten wird. Weitere Verzugsschäden werden ausdrücklich nicht geltend gemacht.
§ 11 Datenspeicherung
Der Auftraggeber ist erklärt sein Einverständnis, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig, beim Auftragnehmer gespeichert und verwaltet werden.
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